Grünliberale bekennen sich zur AquArenA

Veröffentlicht: 20. Mai 2025

Am 29. Juni 2025 entscheidet das Stimmvolk von Herzogenbuchsee über einen jährlichen Betriebskostenbeitrag an die AquArenA Sport + Wellness AG. Bleibt dieser aus, droht die Schliessung der „Badi“ in ihrer heutigen Form. Die GLP Herzogenbuchsee stimmt der Vorlage zu und bekennt sich zu einer wichtigen Infrastruktur des Dorfs.

Im Mai 2024 hat der Gemeinderat von Herzogenbuchsee eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um eine Eigentümerstrategie für die AquArenA Sport + Wellness AG zu erarbeiten. Im darauffolgenden Dezember hat deren Verwaltungsrat die Exekutive darüber informiert, dass die Aktiengesellschaft mit Geldabflüssen kämpft und dass sich eine Überschuldung abzeichnet. Der VR hat dabei deutlich gemacht, dass bereits ab Mitte 2025 die notwenige Liquidität für den Weiterbetrieb fehlen dürfte. Die obligate Aktionärsinformation war auch Traktandum der letzten, ausserordentlichen Gemeindeversammlung. Vertreter der Ortsparteien wurden am 7. Mai 2025 erstmals im Detail über den Entwicklungsplan informiert.

Es kommt zur Volksabstimmung

Für den weiteren Betrieb der AquArenA ist ein jährlicher Betriebskostenbeitrag der Gemeinde in der Höhe von 350’000 Franken erforderlich. Am 29. Juni 2025 kommt es deshalb zum Urnengang. Das Volk steht vor der Wahl, ob die Badi Konkurs geht und ihre Pforten schliesst, oder ob der Entwicklungsplan des VR dank zusätzlichen Mitteln verfolgt werden kann. Damit ergreift auch die GLP ihre Parole – und berücksichtigt dabei das Unternehmensumfeld.

Dass die „Badi“ in der Vergangenheit baulich saniert und durch stürmische Zeiten geführt wurde, verdankt die Gemeinde engagierten Initianten und deren unternehmerischem Eifer. Obwohl der Badebetrieb defizitär ist, gilt es hervorzuheben, dass alle anderen Sparten im vergangenen Jahr positive Deckungsbeiträge erzielt haben. Damit finanzieren beispielsweise Wellnessangebote Bereiche in öffentlichem Interesse mit. Dass bei Kritik – in Anbetracht der vergangenen Covid- und der Energiekrise – auf Abweichungen vom Businessplan verwiesen wird, erscheint dabei unredlich. Businesspläne gelten grundsätzlich als Navigationsinstrument, nicht als Garantieschein. Ein öffentlich-rechtlicher Betrieb hätte die Gemeinde unter gleichen Vorzeichen in der Vergangenheit, als auch in der Zukunft mehr gekostet. Die GLP schaut deshalb nach vorne und blickt mit Respekt auf das Engagement der Beteiligten.

Ja zum Betriebskostenbeitrag an die AquArenA

Dem einzigen Hallenbad im Oberaargau kommt regional hohe Bedeutung zu. Es erfüllt mehr, als Freizeit- und Wellnesszwecke – es handelt sich um unverzichtbare Infrastruktur für Bildung, Sport, Gesundheit und Standortattraktivität. Ein Konkurs hätte gerade für Schulen einschneidende Folgen. Schwimmunterricht ist nicht nur Teil des Lehrplans, sondern überlebensnotwendig. Laut einer repräsentativen Befragung im Auftrag der SLRG waren 17 Prozent aller Erwachsenen Schweizer schon einmal in einer Situation, in der sie Angst hatten, zu ertrinken.

Die AquArenA trägt zudem aktiv zur Gesundheitsförderung bei und entlastet das Gesundheitssystem durch Prävention und Bewegung. Als sozialer Treffpunkt stärkt sie den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Darüber hinaus ist sie eine wichtige Stätte für den Vereins- und Breitensport – mitunter dank dem Erfolg der Ice Arena.

Kurzum: die Badi steigert die Attraktivität von Herzogenbuchsee als Wohn- und Arbeitsort, was für die Gemeinde klare Vorteile bringt. Ein Ja zum Betriebskostenbeitrag ist somit nicht nur ein Ja zur AquArenA – es ist ein Bekenntnis zur Lebensqualität, zur Sicherheit unserer Kinder und zur Zukunft der ganzen Region.

Komplexes, aber korrektes Verfahren

Die finanzielle Situation, in der sich die AquArenA befindet, ist aus betriebswirtschaftlicher Perspektive dennoch komplex. Bei den Wertberichtigungen auf Gebäuden- und Anlagen, dem damit verbundenen Verlust im Jahr 2024 und der anschliessenden Verrechnung mit Kapitalreserven und der Aufwertung des Lands handelt es sich nicht um alltägliche Geschäftsfälle. Bei der rechtlichen Einordnung sei deshalb auf die Anwendung von OR Art. 725c verwiesen. Die Aufwertung ist zulässig, wenn eine Revisionsstelle bestätigt, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten sind. Diese Voraussetzungen sind sowohl gemäss der Aktiengesellschaft als auch der Gemeinde erfüllt. Dank tieferem Abschreibungsbedarf hat die AquArenA zudem die Chance, ihre Erfolgsrechnung in Zukunft zu verbessern.

Partizipation der Gemeinden erforderlich

Bei der anschliessenden Aktienkapitalerhöhung ist nicht nur die Gemeinde Herzogenbuchsee gefragt. Die GLP appelliert an umliegende Gemeinden und die Region, Mitverantwortung zu tragen und Herzogenbuchsee bei der Erfüllung von Zentrumsfunktionen zu entlasten. Entscheidend ist auch das Verhalten der Gemeinde als Aktionärin. Mit dem Einsitz im VR sollte sie ihre Eigentümerstrategie aktiv verfolgen, wobei die Führung weiterhin nach marktwirtschaftlichen Prinzipien erfolgen muss. Um den Betriebskostenbeitrag zumindest teilweise zu refinanzieren, schlägt die Partei vor, dass die Parkplätze rund um die Sporthalle und die Badeanstalt neu bewirtschaftet werden. Das stellt sicher, dass Auswärtige ihren Beitrag an die Buchser Infrastruktur leisten. Angesichts der finanziellen Herausforderungen um die AquArenA zeigt sich erneut, dass die Gemeinde auf eine Steuererhöhung angewiesen ist, um ihre Infrastruktur langfristig zu finanzieren.