Ja zum Budget 2025
Veröffentlicht: 4. November 2024
Das Volk hat bereits entschieden
Unsere Gemeinde spart bereits jetzt, wo dies sinnvoll und möglich ist. 90-95 % der Ausgaben sind jedoch verpflichtend und lassen sich nicht wegstreichen.
Fehler in der Vergangenheit
Laufende Ausgaben wurden in Buchsi jahrelang auf Kosten des Gemeindevermögens finanziert. Unterhaltsarbeiten wurden vernachlässigt. Die Folgekosten lassen sich nur noch durch unpopuläre Massnahmen senken. Wenn unsere Gemeinde das tun müsste, leidet der Service Public – und das ohne erheblichen Einfluss auf die Steuern.
Generationenvertrag!
Wir müssen die Finanzen mit dem wirklichkeitsnahen und kalkulierten Steuersatz stabilisieren. Tun wir dies nicht, geht die Rechnung endgültig zu Lasten der nächsten Generation und der Attraktivität von Buchsi.
Wir müssen investieren
Das Volk hat die behindertengerechte Gestaltung des Bahnhofplatzes und die Abwasserentlastung mit 80 % beschlossen. Die Schulraumplanung hat es mit 71 % klar verabschiedet.
Frühere Steuersenkungen auf falschen Annahmen
In den Jahren 2007 und 2008 wurde der Steuersatz auf 1,30 Einheiten gesenkt. Das Polster aus dem Verkauf der Onyx-Aktien ist längst aufgebraucht. Nun braucht es Gegensteuer.
Mehrertrag für Selbstfinanzierung unabdingbar
Um die Nettoinvestitionen zu finanzieren, braucht die Gemeinde Mehreinnahmen. Ansonsten schreibt die Gemeinde weitere Verluste und das strukturelle Defizit wächst.
Ein Finanzplan 2025 – 2029 liegt vor
Mit unseren Steuergeldern müssen wir sorgsam umgehen. Der Finanzplan zeigt den Weg. Neben der notwendigen Steuererhöhung braucht es auch Disziplin bei den Ausgaben.
Wo wollen Sie den Sparhammer* ansetzen?
* Sie können nur bei freien, nicht verpflichtenden Ausgaben zuschlagen.
Stimmen Sie Nein? Senden Sie uns Ihren persönlichen Sparhammer mittels Formular.
Wir sind gespannt auf Ihre Vorschläge!
Sagen Sie am 24. November 2024 JA zum Budget.
Die Informationen zur Gemeindeabstimmung vom 24. November 2024 über die Vorlage Genehmigung Budget, Festsetzung Gemeindesteueranlage und Liegenschaftssteueransatz der Gemeinde finden Sie hier.